âïž Professionelle Digitalisierungsberatung
đ fĂŒr EinzelhĂ€ndler in der Region Hannover
đŻ% gefördert vom Land Niedersachsen.
EINFACH DIGITAL bietet Ihnen praxisorientierte Beratung und Umsetzung von Themen wie Microsoft 365, Prozessdigitalisierung, E-Commerce und Online Shops, Online Sichtbarkeit (SEO & SEA), Websites, ERP, CRM, POS-Kassensysteme, digitale Inventur, digitale Schichtplanung, digitale Formulare und PrĂŒfprotokolle, mobiles Arbeiten, IT-Sicherheit, Unternehmens-Chat, Videokonferenzen und mehr.
Sie erhalten im Rahmen des Förderprogramms...
Standortanalyse & Potentialanalyse: Eine unabhÀngige EinschÀtzung des Standes Ihrer Digitalisierung sowie eine EinschÀtzung von sinnvollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung digitaler Themen in Ihrem Unternehmen. Schwerpunkt bildet hierbei der Blick auf die verÀnderten Gegebenheiten durch die COVID-19-Pandemie und die Erhöhung der ZukunftsfÀhigkeit Ihres Unternehmens.
Handlungsempfehlung: Eine Individuelle, auf Ihre betriebliche Situation zugeschnittene Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung sinnvoller Digitalisierungsvorhaben in Ihre betriebliche Praxis.
Voraussetzungen...
1 Ihr Unternehmen muss ein Einzelhandelsunternehmen (KMU), mit mindestens einem stationÀren EinzelhandelsgeschÀft in Niedersachen sein.
2 Ihr Unternehmen muss vor MĂ€rz 2020 gegrĂŒndet worden sein und darf sich nicht bereits vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
3 Die Höchstgrenze von 200.000⏠“De-minimis-Beihilfen” darf innerhalb der letzten 3 Steuerjahre nicht ausgeschöpft worden sein.
4 Eine Antragstellung ist bis zum 31.08.2022 möglich. Die Beratungen sind spĂ€testens am 30.11.2022 abzuschlieĂen.
Wir freuen uns darauf, zusammen mit Ihnen die Digitalisierung in Niedersachsen voranzutreiben!
Jetzt Anfragen...
Weitere Informationen
Der Einzelhandel mit LadengeschĂ€ften steht schon lĂ€nger vor der Herausforderung, im digitalen Wettbewerb mit dem reinen Online-Handel und den groĂen Plattformen Schritt zu halten.Â
Die Hygiene-Auflagen durch die Covid-19-Pandemie bis hin zum kompletten Lockdown des Einzelhandels haben diese Situation noch verschĂ€rft. Gleichzeitig bieten digitale Möglichkeiten hier groĂe Chancen, beispielsweise fĂŒr lokale Auslieferungslösungen und Abholmanagement sowie das Online-Bestellen beim HĂ€ndler vor Ort.Â
Das Land Niedersachsen startet mit Beginn des Jahres 2021 das Programm âNiedersachsen Digital aufgeLadenâ, um in der anhaltenden Pandemiesituation, aber auch darĂŒber hinaus fĂŒr die zukĂŒnftige WettbewerbsfĂ€higkeit die Digitalisierung des Einzelhandels in Niedersachsen zu unterstĂŒtzen.
2.500⏠Zuschuss fĂŒr Beratung zur Digitalisierung
Zum Programm zĂ€hlen folgende MaĂnahmen:â
- Die Förderung von Digitalisierungsberatungen fĂŒr kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmern durch autorisierte Beratungsunternehmen kann als hundertprozentiger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro gewĂ€hrt werden.
- Eine neue, zentrale Internetplattform wird Informationen zum Förderprogramm bieten. AuĂerdem werden Beispiele erfolgreich umgesetzter Digitalisierungslösungen im Einzelhandel dargestellt, weitere Handreichungen zur VerfĂŒgung gestellt und das Finden passender Berater ermöglicht. ZusĂ€tzlich wird die Plattform bestehende und neue lokale Plattformen des Einzelhandels und Ă€hnliche Initiativen in Niedersachsen zentral darstellen und in einem weiteren Ausbauschritt auch einzelnen LadengeschĂ€ften einen auffindbaren Eintrag ermöglichen.
- FlĂ€chendeckend werden Workshopangebote fĂŒr niedersĂ€chsische Einzelhandelsunternehmer*innen geschaffen, in denen mit Digitalisierungsexpert*innen spezifische Digitalisierungsthemen vertieft werden.
Einzelhandels-Sektor in Niedersachsen
- Apotheken
- Augenoptiker
- BaumÀrkte
- Einzelhandel mit AntiquitÀten und Gebrauchtwaren
- Einzelhandel mit Back- und SĂŒĂwaren
- Einzelhandel mit Bekleidung
- Einzelhandel mit bespielten Ton- und BildtrÀgern
- Einzelhandel mit BĂŒchern
- Einzelhandel mit EDV-GerÀten und Videospielen
- Einzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerÀten
- Einzelhandel mit FahrrÀdern und Sportartikeln
- Einzelhandel mit Fisch und MeeresfrĂŒchten
- Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
- Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik
- Einzelhandel mit GetrÀnken
- Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen
- Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen
- Einzelhandel mit medizinischen Artikeln
- Einzelhandel mit Möbeln
- Einzelhandel mit Obst, GemĂŒse und Kartoffeln
- Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
- Einzelhandel mit Spielwaren
- Einzelhandel mit Tabakwaren
- Einzelhandel mit TelekommunikationsgerÀten
- Einzelhandel mit Textilien
- Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
- Einzelhandel mit FuĂbodenbelĂ€gen und Teppichen
- Einzelhandel mit Zeitschriften und Schreibwaren
- Kauf- und WarenhÀuser
- SupermÀrkte und Discounter
- Tankstellen
- Versand- und Online-Handel
Förderung auf einen Blick
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Einzelhandels mit Sitz und mindestens einem stationÀren GeschÀft in Niedersachsen
- Autorisierte Beratungsunternehmen
- Beratungsvertrag
- Zuschuss 100 %, bzw. maximal 2.500 Euro
Wer wird gefördert?
- Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen
- Einzelhandelsunternehmen (KMU), welches vor dem 01.03.2020 gegrĂŒndet worden sein muss mit Sitz und mindestens einem stationĂ€ren GeschĂ€ft in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- DurchfĂŒhrung einer Digitalisierungsberatung fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels
- Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden verĂ€uĂern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind.
Wie wird gefördert?
- Förderhöhe 100 % der förderfÀhigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500 Euro
- Die Zuwendung wird als nicht rĂŒckzahlbarer Zuschuss gewĂ€hrt
- ZuschussfÀhig sind das Beratungshonorar sowie Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen
- Die fachliche Beratung umfasst zwingend folgende Inhalte
âŠeine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die UnternehmenstĂ€tigkeit (Standortbestimmung) und
âŠeine Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse) und
âŠeine darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (Handlungsempfehlungen). - Die Beratung ist ausschlieĂlich als Einzelberatung durchzufĂŒhren
- Das Beratungsunternehmen muss ĂŒber seine erfolgte Beratungsleistung einen Bericht in Textform erstellen und diesen dem Einzelhandelsunternehmen im Anschluss zur VerfĂŒgung stellen
- Das Einzelhandelsunternehmen bestĂ€tigt die vertragsmĂ€Ăige Erbringung dieser Leistung auf dem Verwendungsnachweis
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der EuropÀischen Union
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen fĂŒr denselben Zweck ist ausgeschlossen
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Vorlage des Verwendungsnachweises und Vorlage der Rechnung(en)